AGB

   §1: Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
  2. Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
  3. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
  4. Dem Veranstalter ist während der gesamten Veranstaltung gestattet, zum Zweck der Dokumentation, Information und Werbung Aufzeichnungen in Bild und Ton anzufertigen. Dies gilt insbesondere auch um Auflagen der Sponsoren erfüllen zu können. Jeder Teilnehmer willigt  in die unentgeltliche  Verwendung  seines  Bildes in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medienformaten ein.

  §2: Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung 

  1. Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben. Minderjährige (unter 18 Jahren) können nur an der Veranstaltung teilnehmen, sofern uns eine Vollmacht eines Erziehungsberechtigten (Muttizettel) für die „Lock´n´Load” Lan-Party vorliegt.
  2. Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
  3. Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Hilfestellung gibt natürlich auch das Orgateam.
  4. Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
  5. Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.

  §3: Bestimmungen während der Veranstaltung

  1. Jeder Teilnehmer verpflichten sich die Allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen. Der Genuss von Alkohol in Maßen ist gestattet.
  2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
  3. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
  4. Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Rauch und E-Zigarettenverbot im Gebäude. Vor der Tür steht ein Aschenbecher zur verfügung.
  5. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
  6. Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
  7.  Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.
  8. Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.

  §4: Bestimmungen zum Abschluss der Veranstaltung

  1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände (Hardware, Müll etc.) nach der Veranstaltung vom Veranstaltungsort zu entfernen. Der bei der Lan entstandene Müll kann zusätzlich auch geordnet an den Veranstalter übergeben werden.
  2. Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.

  §5 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der Regeln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese Regeln eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.